ZUM AUSSTELLEN VON RECHNUNGEN:

Eine ordnungsgemäße Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Den Namen und die Adresse des liefernden oder leistenden Unternehmers (Leistungserbringer).

  • Den Namen und die Adresse des Abnehmers der Lieferung bzw. des Empfängers der Leistung (Leistungsempfänger). Ab 1. Juli 2006 ist bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 € übersteigt, weiters die UID-Nummer des Leistungsempfängers anzugeben, wenn der leistende Unternehmer im Inland einen Wohnsitz (Sitz), seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.

  • Die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren bzw. die Art und der Umfang der erbrachten Leistung (Leistungsumfang).

  • Das Datum der Lieferung bzw. erbrachten Leistung oder den Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt (Leistungszeitpunkt, -zeitraum).

  • Das Entgelt für die Lieferung bzw. die Leistung (Nettobetrag) und den anzuwendenden Steuersatz.

  • Den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag mit Bezeichnung Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer (nur den Steuersatz anzugeben wäre unzureichend!).

  • Das Ausstellungsdatum.

  • Die fortlaufende Rechnungsnummer.

  • Die UID-Nummer des leistenden Unternehmers.
Bitte beachten Sie: Wer beim Vorsteuerabzug auf Nummer sicher gehen will, sollte nur solche Rechnungen akzeptieren, die sowohl den Namen und die Anschrift des Leistungserbringers sowie des Leistungsempfängers als auch eine detaillierte Beschreibung der bezogenen Lieferung bzw. Leistung enthalten.